gesetzliche Pflichtarbeiten

Die gesetzlich vorgeschriebenen Kehrarbeiten sind:
(in Oberösterreich)

Erstmalige Überprüfung

Bei der Auswahl einer Feuerstätte ist es von entscheidender Bedeutung, dass die geltenden Bestimmungen hinsichtlich Wirkungsgrad und Luftschadstoff-Grenzwerten eingehalten werden.
Die Ökodesignrichtlinie 2021 fordert hier Grenzwerte die bei in Österreich gekauften Feuerstätten, mit hoher Wahrscheinlichkeit, eingehalten werden.
Bei einem gemauerten Kachelofen ist es Aufgabe des Hafners, eine Ofenberechnung durchzuführen.

Es ist ebenfalls wichtig sicherzustellen, dass der Kamin für die neue Feuerstätte geeignet ist. Ihr Rauchfangkehrer kennt die örtlichen Gegebenheiten und überprüft die Dichtheit und Brandsicherheit Ihres Kamins. Zudem erstellt er den Befund, der von den Behörden gefordert wird.

Ihr Rauchfangkehrer prüft auch, ob ausreichend Luftzufuhr für eine optimale Verbrennung gewährleistet ist, da bei neuen Fenstern, Dunstabzügen oder kontrollierten Wohnraumlüftungen eine schlechte Verbrennung und die Entstehung von giftigem CO auftreten können.

Es ist daher ratsam, bereits vor dem Kauf einer Feuerstätte Kontakt mit Ihrem Rauchfangkehrer aufzunehmen. Er berät Sie unabhängig und objektiv.

Zusammenfassend bedeutet dies, dass sowohl die Abgasführung als auch die Feuerstätte überprüft werden müssen, um Mängel festzustellen und mit einem Befund gemäß §32 bzw. §22 zu bestätigen. Der §22-Befund muss vor der erstmaligen Verwendung bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Ein Fangbefund wird ebenfalls teilweise von der Behörde verlangt.

Überprüfung und Kehrung von Rauch- und Abgasfängen.

Als grobe Regel können folgende Zeitabstände für die Überprüfung und Reinigung von Fängen von Feuerstätten festgelegt werden:

Fänge von …
… Gasbefeuerte Feuerstätten: 1x jährlich
… Feuerstätten mit festen Brennstoffen (inkl. Ölverdampfer-Brenner): alle 2 Monate
… Feuerstätten, die automatisch mit Holzpellets beschickt werden: alle 3 Monate
… Feuerstätten mit flüssigen Brennstoffen (ausgenommen Ölverdampfer-Brenner): alle 4 Monate
… Feuerstätten ab 120 kW (ausgenommen Gas): monatlich

Es gibt jedoch Ausnahmen, die individuell besprochen werden müssen. Wenn Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Dank der regelmäßigen Überprüfung und Reinigung der Feuerstätten durch den Rauchfangkehrer wird sichergestellt, dass der Brandschutz eingehalten wird. Dies zeigt sich auch in der Brandschadenstatistik, in der seit Jahrzehnten erfolgreich Brände und Rauchgasunfälle durch den Rauchfangkehrer verhindert werden.

Neue Überprüfungsarbeiten (Nov. 2020) auf die uns der Hersteller hingewiesen hat:
Überprüfung von Betonaufsätzen.

Überprüfung auf Dichtheit:

Vor der erstmaligen Benutzung müssen gebrauchte Rauch- und Abgasfänge auf Dichtheit überprüft werden, was ein Teil des Rauchfangbefunds ist.

In regelmäßigen Abständen müssen alle angemeldeten Abgasanlagen, je nach Art der Feuerstätte, alle 5 bzw. alle 10 Jahre auf Dichtheit überprüft werden.

  • Ein Unterdruckfang, der bei einer Heizwertfeuerstätte eingesetzt wird, entspricht in der Regel einem herkömmlichen Rauch- oder Abgasfang im Privatbereich mit einem Durchmesser von 14-25 cm. Die regelmäßige Überprüfung auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit beträgt hierbei 10 Jahre.
  • Ein Überdruckfang, der bei einer Brennwertfeuerstätte eingesetzt wird, besteht in der Regel aus einem Innenrohr aus Kunststoff oder Edelstahl und hat im Privatbereich einen Durchmesser von etwa 6-10 cm. Dieser Fang ist in der Regel so gebaut, dass Kondensatflüssigkeit ablaufen kann. Die regelmäßige Überprüfung auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit beträgt hierbei gesetzlich vorgeschrieben alle 5 Jahre.

Die regelmäßige Überprüfung auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Rauch- und Abgasanlage ist eine wichtige sicherheitsrelevante Tätigkeit, die dazu beiträgt, die Gefahr eines Rauchgasaustritts zu minimieren. Dies ist nicht nur im Interesse des Bewohners, sondern auch zur Sicherheit aller Personen in einem Haushalt, einschließlich Besuchern. Indem man diese Vorgabe einhält, trägt man dazu bei, das Risiko von Bränden und Rauchgasvergiftungen zu minimieren und somit eine sichere und gesunde Umgebung zu schaffen.

Zusätzliche Pflichten

  • Die Rauchfangkehrer überprüfen im Zuge ihrer Arbeit auch, ob die Feuerstättenüberprüfung in den vorgeschriebenen Fristen durchgeführt wurde. Wenn eine Überprüfung fällig ist und noch nicht durchgeführt wurde, informieren sie den Eigentümer und bieten ihre Unterstützung bei der Organisation an. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Überprüfung rechtzeitig durchgeführt wird und die Sicherheit der Bewohner und Besucher gewährleistet ist.

Kann diese Überprüfung nicht vorgelegt werden wäre der Rauchfangkehrer verpflichtet dies der Behörde zu melden.

  • Während der Überprüfung bzw. Kehrung des Rauchfanges ist mindestens einmal jährlich das Verbindungsstück (Rauchrohr) zu kontrollieren…

Muss es zu gereinigt werden, kann vereinbart werden ob es der Kunde selbst oder der Rauchfangkehrer durchführt.

Diese Arbeit ist bis zu einer Gesamtzeit von 20 Minuten kostenlos. Dauert der Besuch dadurch länger als 20 Minuten kann pro angefangene 1/4 Stunde ein gesetzlich definierter Tarif verrechnet werden.

  • Das Rausputzen – also die Entleerung der Fangsohle (Kellertürchen) ist im Preis inbegriffen.

Wobei darauf hingewiesen werden muss das hier die obige Regel (20 Minuten) ebenfalls angewendet werden kann.
Aus Erfahrung kann aber zu 90% versprochen werden das die Zeit ausreicht wenn es wenigstens einmal jährlich durchgeführt wird.

All diese Arbeiten nennt der Gesetzgeber „Sicherheitsrelevante Tätigkeiten“ und dürfen nur vom zuständigen ÖZR (öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer) durchgeführt werden.

Dieser Titel (ÖZR) kann, wenn zb. die Ausrüstung nicht ausreichend ist, aberkannt werden.

Sollte ein Mitarbeiter gegen diese „Regeln“ verstossen kann ich Ihnen versichern das dies nur ein Missverständnis sein kann.
Bitte uns in so einem Fall umgehend zu kontaktieren damit wir das korrigieren bzw. richtigstellen können.