Dienste

Die alten Grenzen des Kehrgebietes

Im Raum Wels / Wels-Land – Hauptsächlich in Wels-Neustadt und in Buchkirchen, bieten wir unsere Dienste als öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer an.

d.h. wir führen alle gesetzlichen Überprüfung nach §32 Luftreinhalte.- u. Energietechnikgesetz durch:

  • Überprüfung und allenfalls nötige Reinigung von Rauchfängen und Verbindungsstücken (1-12 x jährlich)
  • Dichtheitsprüfung von Rauchfängen und Abgasfängen bzw. Abasleitungen (5 oder 10 Jahre)
  • erstmalige Überprüfung von Rauch- und Abgasfängen (vor ! Inbetriebnahme)
  • Kontrolle der Feuerungsanlagenüberprüfungen nach §25 während (und nur im Zuge dieser) Arbeiten.
  • bei hartnäckigen Belegen im Rauchfang und/oder Brandgefahr durch diese ist der Rauchfang kontrolliert auszubrennen

Diese Arbeiten darf nur der Öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer (ÖZR), welcher für Ihr Gebäude zuständig ist, durchführen.
Wenn ein Rauchfangekehrerwechsel angestrebt wird, ist dies über den derzeit zuständigen ÖZR durchzuführen.
(Grundsätzlich nur im extremen Streitfall bzw. bei persönlichen Differenzen empfehlenswert…)

Die Abrechnung dazu ist genauso wie der Umfang der Arbeiten gesetzlich geregelt…

In der aktuellen Tarifverordnung finden Sie dazu die Berechnungstabellen.
Auf Grund der komplexen Berechnungsmethoden helfe ich gerne bei der Erklärung Ihrer Rechnung.

Zusätzliche Dienste

Über das gesetzliche Ausmaß hinaus bieten wir viele weitere Dientleistungen rund um Umweltschutz, Brandschutz, Raumklima und natürlich alles zum Thema Feuer, Rauch und Heizen an:

  • Reinigung von Feuerstätten
  • Spezialreinigung von Rauch- und Abgasfängen
    • Ausschlagen: drehende Kettenglieder zur Entfernung von Hart- und Glanzruß (Pechbeläge) in gemauerten Fängen bzw. Schamotterohren.
    • drehende Bürsten auf Stangen – auch für Edelstahl- bzw. Keramikfänge verwendbar
  • Abgasmessung
  • Überprüfungen von Feuerstätten:
    • Private Anlagen
      • Erstmalig nach §22 (nur Einzelfeuerstätten Öl und Festbrennstoff)
      • Wiederkehrend nach §25 für alle Feuerstätten (Gas-, Öl- sowie Holz- und Kohlefeuerungen)
    • gewerbliche Feuerungsanlagen nach FAV
      • Wiederkehrend bis 10 MegaWatt für alle Feuerstätten
  • Raumklimamessung
  • Wärmebildgebung
  • Reinigung von Wohnraumlüftungen
  • Messtechnische Überprüfung der Zuluftführung nach ÖVGW G K72 (früher G12]
  • kostenlose (mit späterer Pauschalabrechnung bei Befund) Beratung während der Bauphase in Sachen Heizung, Brandschutz und Zulassung sowie Prüfbarkeit der Komponenten (nur für ÖZR-Kunden)
  • Verkauf von Feuerlöscher, CO-, Rauch- und Brandmelder sowie diverses Zubehör zu Brandschutz und Rauchfang

Hier gibt es weitere Infos: